Im Prozess um die Vergewaltigung einer Jugendlichen stehen die Angeklagten neben ihren Anwälten im Gerichtssaal.
  • Im Prozess um die Vergewaltigung einer Jugendlichen stehen die Angeklagten neben ihren Anwälten im Gerichtssaal.
  • Foto: dpa/Pool-dpa | Marcus Brandt

Stadtpark-Vergewaltigung – Frau hetzt gegen Beschuldigten: „Ekelhafte Missgeburt“

Dieser Fall erschütterte ganz Hamburg: Im Prozess der Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen im September 2020 wurden neun der zehn Täter zu Haftstrafen verurteilt. Doch die Empörung war und bleibt groß. So musste sich eine 20-Jährige nun selbst vor Gericht verantworten, nachdem sie einen der Beschuldigten per WhatsApp-Nachrichten bedroht hatte.

„Ehrloses Vergewaltigerschwein“ und „ekelhafte Missgeburt“ sind nur einige der WhatsApp-Nachrichten wegen der sich die 20-jährige Angeklagte am Dienstag vor dem Amtsgericht Wandsbek verantworten musste. Geschrieben hat sie die Nachrichten an einen der Beschuldigten im sogenannten Stadtparkverfahren, in dem der Vorwurf der Vergewaltigung gegen zehn junge Männer verhandelt wurde.

20-Jährige wegen Hetze im Netz zu Freizeitarrest verurteilt

Nachdem die Vorwürfe gegen den Geschädigten bekannt wurden, wurde auch seine Identität im Internet veröffentlicht – inklusive seiner Handynummer, die auf dem Messenger-Dienst Snapchat kursierte. Im November 2021 nahm die Angeklagte dann über WhatsApp Kontakt zu dem Mann auf. Dabei soll sie ihm auch gedroht haben, dass er nirgendwo mehr hingehen könne, „ohne auf die Fresse zu kriegen“, so die Anklage. Die 20-Jährige sei damals so entsetzt von der Tat gewesen, dass sie beinahe reflexartig ihrer Empörung Ausdruck verleihen wollte, wie das „Abendblatt“ berichtet. Eine persönliche Verbindung zum Opfer oder zu dem Verdächtigen bestand nicht.

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Sowohl bei der Polizei, als auch vor Gericht gestand die 20-Jährige ihre Tat. Konkret wurde sie mit dem Vorwurf der Bedrohung und Beleidigung konfrontiert. Nachdem sie zu den ersten beiden angesetzten Gerichtsterminen nicht aufgetaucht war, wurde sie nun, im dritten Anlauf, zu einem Freizeitarrest nach dem Jugendrecht verurteilt, so das „Abendblatt“. Üblicherweise 48 Stunden, von Freitag- bis Sonntagabend, muss eine verurteilte Person bei so einem Arrest in einer Jugendstrafanstalt verweilen. So bleibt es möglich, am Montag wieder in der Schule oder bei der Arbeit zu erscheinen.

Stadtparkverfahren und Urteil verursachte Welle des Online-Hasses

Die schreckliche Vergewaltigung einer 15-Jährigen im Stadtpark im September 2020 durch zehn junge Täter löste eine Welle des Online-Hasses aus. Im vergangenen November erhielten acht der Angeklagten eine Bewährungsstrafe, ein 23-jähriger wurde freigesprochen. Ein 19-Jähriger hingegen wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Urteil sorgte erneut für große Empörung, begleitet von Gewaltaufrufen gegen die Richterin. Die Polizei musste letztlich sogar Streife fahren vor ihrem Haus. (mp)

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